Öffnungszeiten Edeka Saarbrücken
Adresse, Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Nachfolgend haben wir verschiedene Details und Daten von Edeka in 66119 Saarbrücken aufgelistet, wie die Öffnungszeiten Werktags und am Wochenende oder die Postanschrift und Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme.
Letzte Aktualisierung des Datensatzes am 6. Juni 2021

Öffnungszeiten Öffnungszeiten Edeka Saarbrücken

Die Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag für Edeka Saarbrücken sind wie folgt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30-19:00
Dienstag 07:30-19:00
Mittwoch 07:30-19:00
Donnerstag 07:30-19:00
Freitag 07:30-19:00
Samstag 07:30-14:00
Sonntag
Öffnungszeiten Edeka Saarbrücken

Adresse Öffnungszeiten Edeka Saarbrücken

Die Postanschrift von Edeka in Saarbrücken ist:

Edeka
Spichererbergstraße 104
66119 Saarbrücken

Kontaktdaten Öffnungszeiten Edeka Saarbrücken

Hier stellen wir Ihnen Kontaktdaten der Edeka-Filiale in Saarbrücken bereits, soweit verfügbar:

Medium Kontakt
Email kundenservice@edeka-suedwest.de
Telefon +4968156327
URL Weitere Details über Edeka Saarbrücken auf der Internetseite des Anbieters
https://www.edeka.de/eh/südwest/nah-und-gut-bismor-spichererbergstraße-104/index.jsp

GEO-Koordinaten Öffnungszeiten Edeka Saarbrücken

Die GPS-Daten dieser Edeka-Filiale:

Latitude Longitude
49.2238268 6.9854487

Sonstige Details Öffnungszeiten Edeka Saarbrücken

Sonstige Details zu Öffnungszeiten Edeka Saarbrücken

Inhaber: Bismor KG
Service
Abholservice
Ausbildender Betrieb
Backshop/Bäckerei
DeutschlandCard
EDEKA smart
Fleisch-& Wursttheke
Generationen-Markt
Geschenkkörbe
Glutenfrei
Haushaltswaren
Kostenfreie Parkplätze
Kreditkarte akzeptiert
Käsetheke
Laktosefrei
Lieferservice
Partyservice
Sonstige Einkaufsgutscheine
Vegan
Vegetarisch
Genuss+
Mobiles Bezahlen per Handy
Mobile Handy-Coupons

Kurzinformationen über 66119 Saarbrücken

  • Das Gymnasium am Schloss (fr. lycée Schloss) ist ein Gymnasium in Saarbrücken mit naturwissenschaftlichem und musikalischem Zweig.
  • Die Landeskrankenhausgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Trägern zugelassener Krankenhäuser im jeweiligen Bundesland (§ 108a Sozialgesetzbuch – SGB V). Als privatrechtlicher Verein ist sie der Interessenverband der Krankenhausträger auf Landesebene. Die Mitgliedschaft in der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft ist für die unterschiedlichen Krankenhausträger freiwillig. Dennoch schließt die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft mit verbindlicher Wirkung für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes mit den Landesverbänden der Krankenkassen eigenverantwortlich Verträge über die Krankenhausbehandlung (§ 112 SGB V) und zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 113 SGB V) ab. Die 16 Landeskrankenhausgesellschaften der einzelnen Bundesländer sind Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Außerdem schließen sie mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Verträge zum Belegarztwesen in den Krankenhäusern und zum Notdienst (§ 115 SGB V) ab. Seit dem Jahr 2005 handeln sie gemeinsam mit den Krankenkassen im Lande auch den Landesbasisfallwert aus.
  • Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt. Zunächst wurden lediglich einzelne besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht der persönlichen Ehre, das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild ausdrücklich gesetzlich geregelt. Zunehmend zeigte sich jedoch, dass damit kein umfassender Schutz gegen die zunehmenden Beeinträchtigungen des persönlichen Lebens- und Freiheitsbereichs gewährt werden konnte. Seit den 1950er Jahren wurde in richterlicher Rechtsfortbildung das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) mit einem umfassenden Persönlichkeitsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) abgeleitet. Es wurde in einer Fülle von Urteilen weiter ausgeformt und konkretisiert und ist in allgemeiner Rechtsüberzeugung heute gewohnheitsrechtlich anerkannt. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht sind spezialgesetzlich geregelte, einzelne Persönlichkeitsrechte wie etwa das Urheberpersönlichkeitsrecht zu unterscheiden.
  • Der Regionalverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband und eine Gebietskörperschaft im Saarland, die die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Städte und Gemeinden der Umgebung umfasst. Er erfüllt sowohl die kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten als auch die Auftragsangelegenheiten, die gesetzlich den Landkreisen zugewiesen sind, die Landeshauptstadt Saarbrücken hat jedoch einen administrativen Sonderstatus und erfüllt nicht nur regelmäßig staatliche Auftragsangelegenheiten, die ansonsten den Landkreisen zukommen, sondern ihr können solche Auftragsangelegenheiten per Gesetz auch für das gesamte Gebiet des Regionalverbandes zugewiesen werden. Sitz des Regionalverbandes und seiner Gremien ist Saarbrücken. Als Amtssitz dient im Wesentlichen das Schloss Saarbrücken. Der Regionalverband entstand zum 1. Januar 2008 im Zuge einer am 27. November 2007 vom Landtag des Saarlandes beschlossenen Verwaltungsstrukturreform als Rechtsnachfolger des Stadtverbandes Saarbrücken. Vom Stadtverband unterscheidet sich der Regionalverband im Wesentlichen durch eine veränderte Organstruktur.
  • Die SPD Saarland (auch Saar SPD genannt) ist der saarländische Landesverband der SPD. Die Vorsitzende der Landespartei ist seit März 2018 Anke Rehlinger, stellvertretende Vorsitzende sind seit dem Landesparteitag im November 2021 Pascal Arweiler, Josephine Ortleb, Jörg Aumann und Anne Yliniva-Hoffmann. Generalsekretär ist Esra Limbacher, Schatzmeister Georg Rase.

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