Öffnungszeiten Edeka Hamburg
Adresse, Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Nachfolgend haben wir verschiedene Details und Daten von Edeka in 22359 Hamburg aufgelistet, wie die Öffnungszeiten Werktags und am Wochenende oder die Postanschrift und Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme.
Letzte Aktualisierung des Datensatzes am 6. Juni 2021

Öffnungszeiten Öffnungszeiten Edeka Hamburg

Die Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag für Edeka Hamburg sind wie folgt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 08:00-20:00
Dienstag 08:00-20:00
Mittwoch 08:00-20:00
Donnerstag 08:00-20:00
Freitag 08:00-20:00
Samstag 07:00-20:00
Sonntag
Öffnungszeiten Edeka Hamburg

Adresse Öffnungszeiten Edeka Hamburg

Die Postanschrift von Edeka in Hamburg ist:

Edeka
Eulenkrugstr. 55-57
22359 Hamburg

Kontaktdaten Öffnungszeiten Edeka Hamburg

Hier stellen wir Ihnen Kontaktdaten der Edeka-Filiale in Hamburg bereits, soweit verfügbar:

Medium Kontakt
Email dalinger.volksdorf.nord@edeka.de
Telefon +494088187447
URL Weitere Details über Edeka Hamburg auf der Internetseite des Anbieters
https://www.edeka.de/eh/nord/e-aktiv-markt-dalinger-eulenkrugstr.-55-57/index.jsp

GEO-Koordinaten Öffnungszeiten Edeka Hamburg

Die GPS-Daten dieser Edeka-Filiale:

Latitude Longitude
53.6479 10.16895

Sonstige Details Öffnungszeiten Edeka Hamburg

Sonstige Details zu Öffnungszeiten Edeka Hamburg

Inhaber: Dalinger & Co. OHG
Service
DeutschlandCard
EDEKA Gutscheinkarte
EDEKA smart
Genuss+
Mobile Handy-Coupons
Mobiles Bezahlen per Handy

Kurzinformationen über 22359 Hamburg

  • Wandsbek [ˈvantsbeːk] ist einer von sieben Bezirken in Hamburg. Der mit 435.235 (2017) Einwohnern bevölkerungsreichste Bezirk liegt im Nordosten von Hamburg und ist in 18 Stadtteile gegliedert. Der Bezirk Wandsbek wurde durch das Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. September 1949 gebildet, das am 11. Mai 1951 in Kraft trat. Er umfasst das Gebiet der bis 1937 eigenständigen Stadt Wandsbek, weitere ehemals stormarnsche Gemeinden, die ebenfalls durch das Groß-Hamburg-Gesetz an Hamburg gefallen waren, sowie Eilbek und die Walddörfer, die schon seit dem Mittelalter zu Hamburg gehörten.
  • Bergstedt ist ein Stadtteil der Freien und Hansestadt Hamburg im Bezirk Wandsbek. Er ist ein Teil der Walddörfer.
  • Hamburg-Volksdorf ist ein Stadtteil im Nordosten der Freien und Hansestadt Hamburg, der zum Bezirk Wandsbek gehört. Der Stadtteil ist überwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut und weist viele parkähnliche Erholungsflächen auf.
  • Die Liste der Kulturdenkmäler in Hamburg-Barmbek-Süd enthält die in der Denkmalliste ausgewiesenen Denkmäler auf dem Gebiet des Stadtteils Barmbek-Süd der Freien und Hansestadt Hamburg. Basis ist der Datensatz Denkmalliste Hamburg auf dem Transparenzportal Hamburg. Dieser enthält alle Objekte, die rechtskräftig nach dem Hamburger Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 unter Denkmalschutz stehen (§ 6 Abs. 1 DSchG HA) oder zumindest zeitweise standen. Die Denkmalliste steht auch als PDF-Dokument zur Verfügung. Alle Denkmäler in Barmbek-Süd, die schon nach dem Denkmalschutzgesetz vom 3. Dezember 1973, zuletzt geändert am 27. November 2007, unter Denkmalschutz standen, sind auch auf der Liste der Kulturdenkmäler im Hamburger Bezirk Hamburg-Nord zu finden.
  • Die Liste der Straßen, Plätze und Brücken in Bergstedt ist eine Übersicht der im Hamburger Stadtteil Bergstedt vorhandenen Straßen, Plätze und Brücken. Sie ist Teil der Liste der Verkehrsflächen in Hamburg.
  • Die Liste der Straßen und Plätze in Hamburg-Sasel ist eine Übersicht der im Hamburger Stadtteil Sasel vorhandenen Straßen und Plätze. Sie ist Teil der Liste der Verkehrsflächen in Hamburg.
  • Die Liste der Straßen und Plätze in Hamburg-Volksdorf ist eine Übersicht der im Hamburger Stadtteil Volksdorf vorhandenen Straßen und Plätze. Sie ist Teil der Liste der Verkehrsflächen in Hamburg.
  • Die wirtschaftliche Bedeutung Hamburgs für den Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland („Hamburg, das Tor zur Welt“) hat dazu geführt, dass sich zahlreiche konsularische Vertretungen in der Hansestadt niedergelassen haben. Hamburg ist deshalb mit 100 Konsulaten (Stand November 2023) nach New York und Hongkong der drittgrößte Konsularstandort der Welt. Hierzu zählen insbesondere die skandinavischen Länder, sowie die Länder, zu denen bereits seit frühester Zeit Handelsbeziehungen über den Hafen bestanden. Das erste Konsulat wurde 1570 von Österreich eröffnet (2011 in Honorarkonsulat gewandelt). Es folgten Frankreich im Jahre 1579, die Niederlande 1625 und Spanien 1626.
  • Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Diese sind gemäß Rundfunkstaatsvertrag in öffentlichem Auftrag tätig. Für die Verwaltung der Rundfunkbeiträge ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig; zuvor wurde diese zentrale Stelle Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZ, genannt. Die damalige Rundfunkgebühr wurde umgangssprachlich auch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte. Auch heute wird der Beitrag umgangssprachlich noch häufig als „GEZ-Gebühr“ und der Beitragsservice als „GEZ“ bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht um Steuern, so dass die Finanzierung auch nicht von der Haushaltslage oder politischen Erwägungen abhängig ist, wie es bei öffentlich-rechtlichen Medien in anderen Staaten der Fall ist (z. B. bei der BBC in Großbritannien). Mit dem Beitragsaufkommen von acht Milliarden Euro im Jahr 2018 wurden unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert, außerdem die Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (Landesmedienanstalten). Die Deutsche Welle wird hingegen direkt aus Steuergeldern finanziert. Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der durch Zustimmungsgesetze aller 16 Landesparlamente zu anwendbarem Recht im jeweiligen Bundesland erklärt wurde. Die Bestimmung der Höhe der Beiträge und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. Zunächst ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Betrag, welchen die Anstalten für den Bestandsschutz und die Fortentwicklung, welche laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen, benötigen. Die Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt daraufhin die Höhe der Beiträge. Eine Änderung des Rundfunkbeitrags bedarf der Zustimmung aller Landesparlamente.

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgelisteten Daten Fehler enthalten können.