Öffnungszeiten Edeka Berlin
Adresse, Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Nachfolgend haben wir verschiedene Details und Daten von Edeka in 13585 Berlin aufgelistet,
wie die Öffnungszeiten Werktags und am Wochenende oder die Postanschrift und Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme.
Letzte Aktualisierung des Datensatzes am 6. Juni 2021
Öffnungszeiten Öffnungszeiten Edeka Berlin
Die Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag für Edeka Berlin sind wie folgt:
Tag | Öffnungszeiten |
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Montag | 07:00-21:00 |
Dienstag | 07:00-21:00 |
Mittwoch | 07:00-21:00 |
Donnerstag | 07:00-21:00 |
Freitag | 07:00-21:00 |
Samstag | 07:00-21:00 |
Sonntag |
Adresse Öffnungszeiten Edeka Berlin
Die Postanschrift von Edeka in Berlin ist:
Edeka
Flankenschanze 32
13585 Berlin
Flankenschanze 32
13585 Berlin
Kontaktdaten Öffnungszeiten Edeka Berlin
Hier stellen wir Ihnen Kontaktdaten der Edeka-Filiale in Berlin bereits, soweit verfügbar:
Medium | Kontakt |
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edeka.stadie.Spandau@minden.edeka.de | |
Telefon | +493033607786 |
URL |
Weitere Details über Edeka Berlin auf der Internetseite des Anbieters https://www.edeka.de/eh/minden-hannover/edeka-stadie-flankenschanze-32/index.jsp |
GEO-Koordinaten Öffnungszeiten Edeka Berlin
Die GPS-Daten dieser Edeka-Filiale:
Latitude | Longitude |
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52.5424255999999 | 13.1971277 |
Sonstige Details Öffnungszeiten Edeka Berlin
Sonstige Details zu Öffnungszeiten Edeka Berlin
Inhaber: Bernhard Ulrich Stadie e.K.
Service |
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DeutschlandCard |
Mobiles Bezahlen per Handy |
Ausbildender Betrieb |
Backstation |
Bargeldauszahlung |
Blumen |
EDEKA Gutscheinkarte |
EDEKA smart |
Fleisch-& Wursttheke |
Geschenkkörbe |
Glutenfrei |
Sonst. Guthabenkarten (z.B. itunes) |
Handy-Aufladung |
Haushaltswaren |
Kostenfreie Parkplätze |
Kreditkarte akzeptiert |
Laktosefrei |
Mobile Handy-Coupons |
Vegan |
Vegetarisch |
Weinberatung |
WLAN Hotspot |
Genuss+ |
Kurzinformationen über 13585 Berlin
- Spandau ist der namensgebende Ortsteil im Bezirk Spandau von Berlin.
- Die Bindungstheorie (englisch theory of attachment) fasst Erkenntnisse aus Entwicklungspsychologie und Bindungsforschung (englisch attachment research) zusammen. Diese belegen unter anderem, dass Menschen ein angeborenes Bedürfnis haben, enge und von intensiven Gefühlen geprägte Beziehungen zu Mitmenschen aufzubauen. Diese Konzeption wurde von dem Psychoanalytiker und Kinderpsychiater John Bowlby, dem Psychoanalytiker James Robertson und der Psychologin Mary Ainsworth entwickelt. Bindungsforschung untersucht, wie sich enge Beziehungen im Laufe des Lebens aufbauen und verändern. Die Bindungstheorie basiert auf einer Sichtweise der frühen Mutter-Kind-Beziehung, die sich auf die emotionalen Bedürfnisse des Kindes konzentriert. Unter anderem Psychoanalyse, Systemtheorie und kognitiven Psychologie berücksichtigen die Bindungstheorie in ihren Konzepten und erweitern sie. Mit ihrer Anwendung leistete sie einen großen Beitrag zur Psychotherapie, Entwicklungspsychologie und Pädagogik.
- Eine ausschließlich bindungstheoretisch orientierte Forschung gab es in der DDR nicht. Die noch junge Bindungstheorie fand in der DDR 1957 durch einen Aufsatz von James Robertson, Mitarbeiter von J. Bowlby, in der Zeitschrift für ärztliche Fortbildung Beachtung. Im selben Jahr stellte Eva Schmidt-Kolmer in diesem Fachblatt Auszüge aus Bowlbys Aufsatz für die WHO Maternal Care and Mental Health vor. In der Folgezeit kam es Ende der 1950er Jahre in der DDR zu einer Reihe von vergleichenden entwicklungspsychologischen Untersuchungen zwischen familiengebundenen Säuglingen und Kleinkindern, Tages- und Wochenkrippen- sowie Heimkindern. Die Untersuchungsergebnisse konnten für die familiengebundenen Kinder hinsichtlich der Morbidität, der physischen und psychischen Entwicklung sowie Adaptionsstörungen bei Milieuwechsel die besten Entwicklungsstände belegen. Mit zunehmendem Grad der institutionellen Betreuung nahmen die Entwicklungsrückstände und Störungen der Kinder zu. Kinderärzte und Entwicklungspsychologen wie C. v. Bothmer forderten Maßnahmen, die Adaptionsstörungen vermindern sowie den Kontakt zwischen den Müttern und Kindern erhalten sollten. Empfohlen wurde die Aufnahme des Kindes in eine institutionelle Einrichtung erst nach Vollendung des 2. Lebensjahres. Reformansätze wie eine konstante Betreuung der Kinder durch das Pflegepersonal, die stufenweise Eingewöhnung des Kindes oder familiäre Milieus in den Einrichtungen wurden entwickelt und erprobt. Aufgrund erheblicher Risiken und Gefahren für die Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern verlagerte sich der Schwerpunkt der institutionellen Unterbringung von den Säuglingsheimen und Wochenkrippen mehr und mehr auf die Tageskrippenbetreuung. Auf politischen Druck aus Kreisen der DDR-Regierung und des Zentralkomitees der SED sollte dennoch ein höherer gesellschaftlicher Anteil an der Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern erreicht werden. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 kam es in der DDR zu keinen weiteren Veröffentlichungen der Bindungstheorie und vergleichenden Untersuchungen mit familiengebundenen Kindern. Die bisherigen Forschungsergebnisse wurden nicht weiter publiziert und gerieten, so wie die Bindungstheorie, in den Folgejahren in Vergessenheit. Die freien Forschergruppen in Halle, Leipzig oder Berlin wurden aufgelöst. 1966 wurde unter der Leitung von Eva Schmidt-Kolmer das zentralgeführte Institut für Hygiene des Kindes- und Jugendalters (IHKJ) als nachgeordnete Dienststelle des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfGe) gegründet. Bindungsaspekte fanden in der Kleinkindbetreuung wie z. B. Kinderkrippen keine Berücksichtigung mehr.
- Bei den Dauerheimen für Säuglinge und Kleinstkinder handelte es sich um Einrichtungen des Gesundheitswesens, die unter ärztlicher Überwachung bzw. unter ärztlicher Leitung standen. Es waren Einrichtungen, in denen gesunde Säuglinge und Kleinstkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ständig untergebracht waren (auch an Sonn- und Feiertagen). Sie unterstanden von 1951 bis 1990 der Aufsicht der zuständigen Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Land- oder Stadtkreises. Diese Heime nahmen innerhalb der Heimerziehung in der DDR eine Sonderstellung ein. Neben Waisen und Sozialwaisen wurden auch Säuglinge sowie Kleinkinder aufgenommen und ständig untergebracht, deren Mütter alleinerziehend waren oder deren Eltern in Schichtsystemen arbeiteten. Waisen und Sozialwaisen, denen sich keine Adoptionsmöglichkeiten eröffneten, wurden nach Vollendung des 3. Lebensjahres in weiterführende Heime verlegt. Wurden Säuglinge und Kleinstkinder als gefährdet eingestuft, waren für die Anordnung der Heimerziehung seit 1969 die Organe der Jugendhilfe zuständig. Für die Durchführung der Heimerziehung waren die Organe des Gesundheitswesens verantwortlich. Sie sollten mit der Jugendhilfe zusammenarbeiten, wenn es u. a. darum ging, individuelle Erziehungsprogramme zu entwickeln.
- Eva Schmidt-Kolmer (* 25. Juni 1913 in Wien, Österreich-Ungarn; † 29. August 1991 in Berlin) war eine österreichisch-deutsche Medizinerin, Hochschullehrerin, Sozialhygienikerin sowie die „bedeutendste Krippenforscherin der DDR“ und trug als solche „wesentlich zur interdisziplinären Arbeit zwischen Medizin und Pädagogik bei“.
- Kinderkrippen sind Einrichtungen oder Gruppen der Kindertagesbetreuung und familienergänzende Kinderbetreuungen für Kleinkinder und Säuglinge ab einem Lebensalter ab acht Wochen. Als Kurzform wird auch das Wort „Krippe“ gebraucht.
- Die Liste der Straßen und Plätze in Berlin-Spandau beschreibt das Straßensystem im Berliner Ortsteil Spandau mit den entsprechenden historischen Bezügen. Gleichzeitig ist diese Zusammenstellung ein Teil der Listen aller Berliner Straßen und Plätze.
- Die Liste veröffentlichungspflichtiger Parteispenden an deutsche Parteien 2013 enthält die Parteispenden an die im Bundestag in der 17. Wahlperiode (2009–2013) vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, Linke, Grüne und FDP im Bundestagswahljahr 2013. Veröffentlichungspflichtig sind Parteispenden über 10.000 Euro. Die Gesamtspendensumme betrug 78,9 Millionen Euro, wobei zwischen Spenden von Unternehmen und Verbänden und Spenden von natürlichen Personen unterschieden wird.
- Das Säuglingsheim (manchmal auch als Säuglingsklinik bezeichnet) ist eine Fürsorgeeinrichtung für die vorübergehende oder ständige Betreuung von gesunden, verlassenen, verwaisten oder ausgesetzten Säuglingen und Kleinkindern, die u. a. von Säuglingspflegerinnen oder -krankenschwestern betreut und gepflegt werden. Die Heime befinden sich überwiegend in staatlicher, kirchlicher sowie freier Trägerschaft und werden häufig von einem Kinderarzt geleitet oder unterstehen ihm. In Deutschland nehmen die Gesundheitsbehörden die verantwortliche Aufsicht wahr. Die ersten Gründungen erfolgten Ende des 19. sowie Anfang des 20. Jahrhunderts. In dieser Zeit waren die Säuglingsheime vorwiegend stationäre medizinische Einrichtungen. Ihre Verbreitung fanden die Anstalten insbesondere in den Industriestaaten Europas, den USA und den RGW-Staaten. Historische Vorläufer waren das Findelhaus im Mittelalter und das Waisenhaus nach dem Dreißigjährigen Krieg. Die Aufnahme der Säuglinge und Kleinkinder erfolgte auf Wunsch der Eltern oder auf behördliche Anordnung, einzelne Ausnahmen waren möglich. Ab Mitte der 1960er-Jahre ging in der Bundesrepublik die Zahl der in Säuglingsheimen betreuten Kinder stark zurück; in der DDR verlief der Rückgang langsamer. Gründe dafür waren unter anderem Erkenntnisse aus der Säuglings- und Kleinkindforschung, Veröffentlichungen von Filmaufnahmen aus den Heimen sowie öffentliche Proteste. Heute findet man diese Form der Einrichtung in westlichen Industrieländern nur noch selten. In osteuropäischen Ländern oder in Ländern der Dritten Welt ist das klassische Säuglingsheim für Kleinstkinder noch anzutreffen, was u. a. von den Vereinten Nationen kritisiert wird.
- Als Waise (auf das deutsche und niederländische Sprachgebiet beschränkte Wort mhd. weise, ahd. weiso, zu wīsan, meiden, verlassen, immer im Femininum) oder Waisenkind wird ein Kind bezeichnet, das einen oder beide Elternteile verloren hat. Hierbei wird zwischen Vollwaisen (bei denen beide Eltern gestorben sind) und Halbwaisen (bei denen ein Elternteil gestorben ist) unterschieden. Dieses Kind wird nur Waise genannt, wenn der Verlust der Eltern während der Kindheit oder im Jugendalter stattfand. Verliert ein Mensch im Erwachsenenalter seine Eltern, spricht man nicht mehr von einem Waisen. Im umgekehrten Fall bezeichnet man Eltern, die ein Kind verloren haben, als verwaiste Eltern. Gründe, die zum Verwaisen von Kindern führen können, sind unter anderem Kriege, Katastrophen, Unfälle, Terrorismus oder Epidemien. Wenn sich bei Vollwaisen keine Verwandten um die Erziehung der Kinder kümmern (können), gibt es in Deutschland verschiedene andere Betreuungsmöglichkeiten. In Absprache mit dem Jugendamt werden die Kinder entweder bei Pflegeeltern, in einem Kinderheim (früher: Waisenhaus oder Säuglingsheim) oder bei Jugendlichen im betreuten Jugendwohnen (manchmal Jugendheim genannt) untergebracht. Die Eltern können im Testament bestimmen, zu wem im Falle ihres frühen Todes ein Kind kommen soll. Dafür benennen sie einen Vormund, der die Aufgaben der elterlichen Sorge übernehmen soll. Das Vormundschaftsgericht ist an die Entscheidung der Eltern gebunden, solange sie dem Wohl des Kindes dient. Eine weltweit verbindliche und einheitliche Regelung oder Definition zu dem Thema Waise gibt es nicht. In den einzelnen Nationalstaaten können rechtliche oder konfessionsgebundene Regelungen voneinander abweichen. So definiert beispielsweise bei der Einwanderung in den Vereinigten Staaten das Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz eine Waise nach mehreren Kriterien. Demnach kann ein Kind durch Tod, Verschwinden, Nichtwahrnehmung der elterlichen Sorge, Trennung oder Verlust beider Elternteile zur Waise werden. Im Weiteren wird ein Kind als Waise angesehen, solange die Mutter unverheiratet ist und der leibliche Vater es nicht legitimiert hat. Das Kind eines überlebenden Elternteils kann ebenso eine Waise sein, wenn der überlebende Elternteil, seit dem Tod des anderen Elternteils, unverheiratet geblieben ist. In der Ukraine bezieht sich der Begriff Waise unter anderem „auf Kinder, deren Eltern gestorben sind oder deren Eltern die Elternsorge entzogen wurde oder deren Eltern eine Freiheitsstrafe in Justizanstalten verbüßen oder verschollen sind oder von zuständigen Gremien für physisch bzw. psychisch wahrnehmungsunfähig erklärt wurden“. Im islamischen Recht, der Scharia, werden Minderjährige, die ihren Vater verloren haben, als Waise, yatîm, angesehen. Der Verlust der Mutter begründet den Status einer Waise nicht. Hintergrund sind die patriarchalischen Familienvorstellungen im Islam. Einen Waisenstatus erhalten auch Findelkinder, allaqît, oder unehelich geborene Kinder. UNICEF und zahlreiche internationale Organisationen (zum Beispiel UNAIDS) haben Mitte der 1990er-Jahre die Definition von Waisenkindern überarbeitet, als die AIDS-Pandemie weltweit zum Tod von Millionen Eltern führte und immer mehr Kinder ohne einen oder mehrere Elternteile aufwuchsen. Die Termini Single-Waise – Verlust eines Elternteils – und Doppel-Waise – Verlust beider Elternteile – wurden eingeführt. Seitdem definieren UNICEF und globale Partner ein Waisenkind als Kind unter 18 Jahren, das einen oder beide Elternteile durch Tod verloren hat. Nach dieser Definition gab es 2015 (lt. UNICEF) weltweit fast 140 Millionen Waisenkinder, darunter 61 Millionen in Asien, 52 Millionen in Afrika, 10 Millionen in Lateinamerika und der Karibik sowie 7,3 Millionen in Osteuropa und Zentralasien. Erfasst wurden sowohl Kinder, die beide Elternteile verloren haben, als auch Kinder mit einem noch lebenden Elternteil. Von den fast 140 Millionen als Waisenkinder klassifizierten Kindern haben rund 15,1 Millionen beide Elternteile verloren. 95 % aller Waisenkinder sind über fünf Jahre alt. Diese Definition steht im Gegensatz zu Waisenkonzepten einiger Industrieländer, in denen ein Kind beide Elternteile verloren haben muss, um als Waisenkind anerkannt zu werden. Eine verlässliche Gesamtzahl aller Waisenkinder weltweit gibt es nicht. UNICEF nennt als ungefähren Richtwert 163 Millionen Kinder, die als Waisen gelten. Die NGO Humanium beziffert die Zahl der Waisenkinder weltweit auf 153 Millionen, davon 71 Millionen in Asien, 59 Millionen in Afrika sowie rund 9 Millionen in Lateinamerika und der Karibik. Rund 1.000 Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr in Deutschland von der Deutschen Rentenversicherung erstmals als Vollwaisen erfasst. Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung haben im Jahr 2018 303.920 Menschen Halb- oder Vollwaisenrente bezogen. Das Durchschnittsalter der Bezieher lag bei 17,39 Jahren. In der gesetzlichen Unfallversicherung war die Anzahl der Bezieher von Waisenrenten in Deutschland von knapp 35.000 im Jahr 1985 auf rund 9.000 im Jahr 2017 zurückgegangen. In der Schweiz war die Zahl der Bezieher einer einfachen Waisenrente (Halbwaisenrente) in den Jahren von 1980 bis 2000 von 61.406 auf 41.856 rückläufig. In Russland ist die Zahl der vom Bildungsministerium erfassten Waisenkinder von 115.600 im Jahr 2008 auf 47.800 im Jahr 2018 gesunken. Das war zu diesem Zeitpunkt der niedrigste Wert seit dem Zerfall der Sowjetunion. Einige der bekanntesten Träger von Kinderheimen im deutschsprachigen Raum sind die Organisation SOS-Kinderdorf, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, Pro Juventute und viele weitere freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Im Alltag erfährt der Begriff Waise zahlreiche sprachliche Adaptionen: Euro-Waisen, EU-Waisen, Waisenkinder der Medizin (siehe Orphan-Arzneimittel, seltene Krankheit oder Orphanet), Waisen-Planet, Therapeutische Waisen, Waisenkinder der Forschung, verwaistes Werk oder Scheidungswaise.
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