Öffnungszeiten Edeka Bad Arolsen
Adresse, Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Nachfolgend haben wir verschiedene Details und Daten von Edeka in 34454 Bad Arolsen aufgelistet,
wie die Öffnungszeiten Werktags und am Wochenende oder die Postanschrift und Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme.
Letzte Aktualisierung des Datensatzes am 4. September 2022
Öffnungszeiten Öffnungszeiten Edeka Bad Arolsen
Die Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag für Edeka Bad Arolsen sind wie folgt:
Tag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag | 08:00-21:00 |
Dienstag | 08:00-21:00 |
Mittwoch | 08:00-21:00 |
Donnerstag | 08:00-21:00 |
Freitag | 08:00-21:00 |
Samstag | 08:00-21:00 |
Sonntag |
Adresse Öffnungszeiten Edeka Bad Arolsen
Die Postanschrift von Edeka in Bad Arolsen ist:
Edeka
Georg-Victor-Str. 2
34454 Bad Arolsen
Georg-Victor-Str. 2
34454 Bad Arolsen
Kontaktdaten Öffnungszeiten Edeka Bad Arolsen
Hier stellen wir Ihnen Kontaktdaten der Edeka-Filiale in Bad Arolsen bereits, soweit verfügbar:
Medium | Kontakt |
---|---|
info@edeka.de | |
Telefon | +49569162500 |
GEO-Koordinaten Öffnungszeiten Edeka Bad Arolsen
Die GPS-Daten dieser Edeka-Filiale:
Latitude | Longitude |
---|---|
51.3776841 | 9.0101111 |
Sonstige Details Öffnungszeiten Edeka Bad Arolsen
Sonstige Details zu Öffnungszeiten Edeka Bad Arolsen
Inhaber: RHEIKA-DELTA Warenhandelsgesellschaft mbH
Service |
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Öffnungszeit an Neujahrstag 01.01.2023 von bis Uhr |
Öffnungszeit an Karfreitag 07.04.2023 von bis Uhr |
Öffnungszeit an Ostersonntag 09.04.2023 von bis Uhr |
Öffnungszeit an Ostermontag 10.04.2023 von bis Uhr |
Öffnungszeit an Tag der Arbeit 01.05.2023 v |
Kurzinformationen über 34454 Bad Arolsen
- Bad Arolsen (bis 1997 und heute umgangssprachlich Arolsen) ist eine Kleinstadt im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die Stadt war von 1655 bis 1918 Residenzstadt der Grafen und Fürsten von Waldeck-Pyrmont und danach bis 1929 Hauptstadt des Freistaates Waldeck, bevor dieser seine Selbständigkeit durch den Anschluss an Preußen verlor. Der Ortsname ist erstmals im Jahre 1131 mit der Gründung des Augustinerinnen-Stift Aroldessen genannt. In manchen der zur Stadt Arolsen 1974 eingemeindeten Dörfer wird zum Teil noch das aussterbende niederdeutsche Waldecker Platt gesprochen.
- Bühle ist der nach Einwohnerzahl kleinste Stadtteil von Bad Arolsen im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.
- Helsen ist der nach Einwohnerzahl drittgrößte Stadtteil von Bad Arolsen im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.
- Kohlgrund ist ein Stadtteil der Kleinstadt Bad Arolsen im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.
- Landau (bis zur Eingemeindung Landau/Waldeck) ist eine ehemals selbstständige Stadt und seit 1974 ein Stadtteil von Bad Arolsen im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.
- Massenhausen ist ein Stadtteil von Bad Arolsen im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.
- Mengeringhausen ist eine ehemals selbstständige Stadt und seit 1974 ein Stadtteil der Kleinstadt Bad Arolsen im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg. Nach Einwohnerzahl ist es nach der Kernstadt der zweitgrößte, nach Fläche der größte Stadtteil von Bad Arolsen.
- Neu-Berich ist ein Stadtteil von Bad Arolsen im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg, bei dem es sich um das 1912 umgesiedelte Berich handelt, das heute auf dem Grund des Edersees liegt.
- Wetterburg ist ein Stadtteil von Bad Arolsen im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.
- Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus war Arbeit, die zwischen 1933 und 1945 von deutschen Dienststellen und Betrieben mit nicht-wirtschaftlichem Zwang und unter Androhung von Strafe insbesondere von ausländischen Arbeitskräften verlangt wurde. Von der Zwangsarbeit begrifflich abzugrenzen sind die Arbeitspflichten der deutschen Zivilbevölkerung (Reichsarbeitsdienst, Dienstverpflichtung, Landjahr), die unter völlig anderen Bedingungen stattfanden, sowie der Zusammenschluss der deutschen Betriebe und Verwaltungen in der Deutschen Arbeitsfront. Im nationalsozialistischen Deutschen Reich und in den von der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten wurden mehr als zwanzig Millionen Menschen der Zwangsarbeit unterworfen. In vielen Ländern wird hierfür der Ausdruck Totaleinsatz beziehungsweise Totaleinsatz im Reich verwendet. Die Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus ist eine europaweite Erfahrung ohne Beispiel. „Überall wurden Zwangsarbeiter eingesetzt – in Rüstungsbetrieben ebenso wie auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Handwerk oder in Privathaushalten. Jeder aus der Bevölkerung ist ihnen begegnet – ob als Besatzungssoldat in Polen oder als Bäuerin in Thüringen.“ Mit keinem anderen nationalsozialistischen Verbrechen waren derart viele Menschen persönlich konfrontiert – als Opfer, Täter oder Zuschauer. Ab Januar 1942 werden die ersten „Ostarbeiter“ mit Zügen ins Deutsche Reich deportiert. Zwangsarbeit wurde ebenfalls in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern im Kriegsverlauf immer umfangreicher als eine Form der Ausbeutung und Vernichtung der Häftlinge eingesetzt. Im Juni 1956 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das „Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ (Bundesentschädigungsgesetz) verabschiedet. Es sprach Verfolgten, denen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 die Freiheit entzogen worden war, eine Entschädigung zu. Der Freiheitsentziehung gleichgestellt war Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen (§ 43 Abs. 3 BEG). Im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte waren aber weitgehend von Leistungen ausgeschlossen. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen wurden die Entschädigungen ausländischer Zwangsarbeiter rechtlich als Reparationen definiert und auf den Abschluss eines endgültigen Friedensvertrages verschoben. Durch Globalabkommen mit Einzelstaaten sah man die Verantwortung Deutschlands und der deutschen Wirtschaft als erfüllt an. Im Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ eingerichtet, die symbolische Entschädigungsleistungen für ehemalige ausländische Zwangsarbeiter sowie Sinti und Roma bereitstellte, die im Bundesentschädigungsgesetz nicht berücksichtigt worden waren.
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