Öffnungszeiten Aldi Süd Hamburg
Adresse, Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Nachfolgend haben wir verschiedene Details und Daten von Aldi Süd in 22359 Hamburg aufgelistet, wie die Öffnungszeiten Werktags und am Wochenende oder die Postanschrift und Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme.
Letzte Aktualisierung des Datensatzes am 22. August 2021

Öffnungszeiten Öffnungszeiten Aldi Süd Hamburg

Die Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag für Aldi Süd Hamburg sind wie folgt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 08:00-21:00
Dienstag 08:00-21:00
Mittwoch 08:00-21:00
Donnerstag 08:00-21:00
Freitag 08:00-21:00
Samstag 08:00-21:00
Sonntag CLOSED
Öffnungszeiten Aldi Süd Hamburg

Adresse Öffnungszeiten Aldi Süd Hamburg

Die Postanschrift von Aldi Süd in Hamburg ist:

Aldi Süd
Buchenkamp 94
22359 Hamburg

Kontaktdaten Öffnungszeiten Aldi Süd Hamburg

Hier stellen wir Ihnen Kontaktdaten der Aldi Süd-Filiale in Hamburg bereits, soweit verfügbar:

Medium Kontakt
URL Weitere Details über Aldi Süd Hamburg auf der Internetseite des Anbieters
https://www.aldi-sued.de/de/filialen.html

GEO-Koordinaten Öffnungszeiten Aldi Süd Hamburg

Die GPS-Daten dieser Aldi Süd-Filiale:

Latitude Longitude
53.65241 10.18652

Sonstige Details Öffnungszeiten Aldi Süd Hamburg

Sonstige Details zu Öffnungszeiten Aldi Süd Hamburg

Service
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Im neuen Future Store Design

Kurzinformationen über 22359 Hamburg

  • Wandsbek [ˈvantsbeːk] ist einer von sieben Bezirken in Hamburg. Der mit 435.235 (2017) Einwohnern bevölkerungsreichste Bezirk liegt im Nordosten von Hamburg und ist in 18 Stadtteile gegliedert. Der Bezirk Wandsbek wurde durch das Gesetz ĂŒber die Bezirksverwaltung in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. September 1949 gebildet, das am 11. Mai 1951 in Kraft trat. Er umfasst das Gebiet der bis 1937 eigenstĂ€ndigen Stadt Wandsbek, weitere ehemals stormarnsche Gemeinden, die ebenfalls durch das Groß-Hamburg-Gesetz an Hamburg gefallen waren, sowie Eilbek und die Walddörfer, die schon seit dem Mittelalter zu Hamburg gehörten.
  • Bergstedt ist ein Stadtteil der Freien und Hansestadt Hamburg im Bezirk Wandsbek. Er ist ein Teil der Walddörfer.
  • Hamburg-Volksdorf ist ein Stadtteil im Nordosten der Freien und Hansestadt Hamburg, der zum Bezirk Wandsbek gehört. Der Stadtteil ist ĂŒberwiegend mit EinfamilienhĂ€usern bebaut und weist viele parkĂ€hnliche ErholungsflĂ€chen auf.
  • Die Liste der KulturdenkmĂ€ler in Hamburg-Barmbek-SĂŒd enthĂ€lt die in der Denkmalliste ausgewiesenen DenkmĂ€ler auf dem Gebiet des Stadtteils Barmbek-SĂŒd der Freien und Hansestadt Hamburg. Basis ist der Datensatz Denkmalliste Hamburg auf dem Transparenzportal Hamburg. Dieser enthĂ€lt alle Objekte, die rechtskrĂ€ftig nach dem Hamburger Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 unter Denkmalschutz stehen (§ 6 Abs. 1 DSchG HA) oder zumindest zeitweise standen. Die Denkmalliste steht auch als PDF-Dokument zur VerfĂŒgung. Alle DenkmĂ€ler in Barmbek-SĂŒd, die schon nach dem Denkmalschutzgesetz vom 3. Dezember 1973, zuletzt geĂ€ndert am 27. November 2007, unter Denkmalschutz standen, sind auch auf der Liste der KulturdenkmĂ€ler im Hamburger Bezirk Hamburg-Nord zu finden.
  • Die Liste der Straßen, PlĂ€tze und BrĂŒcken in Bergstedt ist eine Übersicht der im Hamburger Stadtteil Bergstedt vorhandenen Straßen, PlĂ€tze und BrĂŒcken. Sie ist Teil der Liste der VerkehrsflĂ€chen in Hamburg.
  • Die Liste der Straßen und PlĂ€tze in Hamburg-Sasel ist eine Übersicht der im Hamburger Stadtteil Sasel vorhandenen Straßen und PlĂ€tze. Sie ist Teil der Liste der VerkehrsflĂ€chen in Hamburg.
  • Die Liste der Straßen und PlĂ€tze in Hamburg-Volksdorf ist eine Übersicht der im Hamburger Stadtteil Volksdorf vorhandenen Straßen und PlĂ€tze. Sie ist Teil der Liste der VerkehrsflĂ€chen in Hamburg.
  • Die wirtschaftliche Bedeutung Hamburgs fĂŒr den Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland („Hamburg, das Tor zur Welt“) hat dazu gefĂŒhrt, dass sich zahlreiche konsularische Vertretungen in der Hansestadt niedergelassen haben. Hamburg ist deshalb mit 100 Konsulaten (Stand November 2023) nach New York und Hongkong der drittgrĂ¶ĂŸte Konsularstandort der Welt. Hierzu zĂ€hlen insbesondere die skandinavischen LĂ€nder, sowie die LĂ€nder, zu denen bereits seit frĂŒhester Zeit Handelsbeziehungen ĂŒber den Hafen bestanden. Das erste Konsulat wurde 1570 von Österreich eröffnet (2011 in Honorarkonsulat gewandelt). Es folgten Frankreich im Jahre 1579, die Niederlande 1625 und Spanien 1626.
  • Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Diese sind gemĂ€ĂŸ Rundfunkstaatsvertrag in öffentlichem Auftrag tĂ€tig. FĂŒr die Verwaltung der RundfunkbeitrĂ€ge ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zustĂ€ndig; zuvor wurde diese zentrale Stelle GebĂŒhreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZ, genannt. Die damalige RundfunkgebĂŒhr wurde umgangssprachlich auch als „GEZ-GebĂŒhr“ bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte. Auch heute wird der Beitrag umgangssprachlich noch hĂ€ufig als „GEZ-GebĂŒhr“ und der Beitragsservice als „GEZ“ bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht um Steuern, so dass die Finanzierung auch nicht von der Haushaltslage oder politischen ErwĂ€gungen abhĂ€ngig ist, wie es bei öffentlich-rechtlichen Medien in anderen Staaten der Fall ist (z. B. bei der BBC in Großbritannien). Mit dem Beitragsaufkommen von acht Milliarden Euro im Jahr 2018 wurden unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert, außerdem die Aufsichtsbehörden fĂŒr den privaten Rundfunk (Landesmedienanstalten). Die Deutsche Welle wird hingegen direkt aus Steuergeldern finanziert. Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der durch Zustimmungsgesetze aller 16 Landesparlamente zu anwendbarem Recht im jeweiligen Bundesland erklĂ€rt wurde. Die Bestimmung der Höhe der BeitrĂ€ge und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. ZunĂ€chst ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Betrag, welchen die Anstalten fĂŒr den Bestandsschutz und die Fortentwicklung, welche laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen, benötigen. Die MinisterprĂ€sidentenkonferenz bestimmt daraufhin die Höhe der BeitrĂ€ge. Eine Änderung des Rundfunkbeitrags bedarf der Zustimmung aller Landesparlamente.

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgelisteten Daten Fehler enthalten können.